»Mobi-Dienst®«
- Mobilitätshilfedienst Friedrichshain-Kreuzberg -
Draußen spielt das Leben ...
und wir begleiten Sie dorthin.
Wir begleiten Sie, wenn Sie sich durch eine Gehbehinderung oder aus gesundheitlichen Gründen alleine nicht sicher auf der Straße fühlen und unterstützen Sie auf Ihrem Weg im Umkreis um Ihre Wohnung.
Bestellen Sie Ihre persönliche Begleitung ...
Wir begleiten und unterstützen Sie dabei, den Kontakt zu Ihrem Kiez nicht zu verlieren. Wir holen Sie zu Hause ab. Wenn Sie z.B. die Treppen nicht mehr alleine bewältigen können, dann helfen wir Ihnen. Wenn Sie im Rollstuhl sitzen, dann bringen wir Sie sanft herunter und wieder hinauf.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen Montag bis Samstag von 9:00 bis 18:00 Uhr als persönliche Begleitung zur Seite, wenn Sie
- einkaufen gehen möchten
- zum Essen ausgehen möchten
- wenn Sie Angehörige, Freunde und Freundinnen, Nachbarn und Nachbarinnen in Ihrem Kiez treffen wollen
- zu anderen Angelegenheiten unsere Hilfe benötigen
Berlin erleben und gemeinsam feiern -
Die Gruppenangebote für unsere Kundinnen und Kunden
Zusätzlich organisieren wir für Sie abwechslungsreiche Unternehmungen, z. B. Ausflüge mit dem Bus oder mit dem Dampfer.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen oder, wenn Sie nicht in Friedrichshain oder Kreuzberg wohnen, stellen wir den Kontakt zu Ihrem Mobilitätshilfedienst in Ihrer Nähe her.
Kontakt
DRK Berlin Süd-West Behindertenhilfe gGmbH
»Mobi-Dienst®«
- Mobilitätshilfedienst Friedrichshain-Kreuzberg -
Schleiermacherstraße 8
10961 Berlin
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag
von 8:00 bis 15:30 Uhr
Freitag
von 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon 030. 69 80 71 20
Telefax 030. 69 80 71 29
E-Mail:
mobi-dienst(at)drk-berlin.net

- Ansprechpartner:
Marian Ücker

- Heraus spaziert! Ihre persönliche Begleitung an Ihrer Seite
Und was kostet das?
Als Nutzer/innen der Berliner Mobilitätshilfedienste möchten wir Sie darüber informieren, dass die Mobilitätshilfedienste aus zuwendungsrechtlichen Gründen gezwungen sind, seit 01.01.1998 von Ihnen eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Bearbeitungsgebühr wird jährlich oder halbjährlich gezahlt.
(Stichtag 1. Januar/1. Juli)